Leistungsbeschreibung


Auf Wunsch kann über einen Sterbefall eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. 
Einsicht in das Sterberegister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Sterberegister können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  • Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person.
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte weisen Sie durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und ggf. durch Nachweis eines rechtlichen Interesses nach, dass Sie berechtigt sind, diese Urkunden zu erhalten.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr:

  • Ausstellung der Urkunde: 15,00 €
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 €
  • nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland: Diese Leistung kann derzeit noch nicht über dieses Portal bedient werden. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit dem Standesamt auf.

Rechtsgrundlage


§§ 55, 57 und 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt
  • Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Munstermann
  • Frau Ripke