Leistungsbeschreibung


Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Geburt eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  • Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.

Wenn Sie die Geburtsurkunde zur Vorlage für eine geplante Eheschließung beim Standesamt benötigen, beantragen Sie bitte einen Geburtenregisterauszug. Dieser Auszug gibt das Standesamt Hinweise auf mögliche Vorhehen, Adoptionen und Kinder. Eine einfach Geburtsurkunde reicht für die Eheschließung in der Regel nicht aus.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte weisen Sie durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und ggf. durch Nachweis eines rechtlichen Interesses nach, dass Sie berechtigt sind, diese Urkunden zu erhalten.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Gebühren:

  • Ausstellung der Urkunde: 15,00 €
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellt Urkunde: 7,50 €
  • Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland:  Diese Leistung kann derzeit noch nicht über dieses Portal bedient werden. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit dem Standesamt auf.

Rechtsgrundlage


  • §§ 1591 - 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes (PStV)
Kontakt
  • Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Ripke
  • Frau Jüncke
  • Frau Munstermann