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Kfz-Online-Zulassung


Leistungsbeschreibung

Online-Zulassung

Seit dem 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, Fahrzeuge neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen.

Für die Online-Zulassung müssen folgende Vorraussetzungen vorliegen:

- die Kennzeichen des Fahrzeugs müssen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sein (Vergabe seit dem 01.01.2015)

- das Fahrzeug muss über eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes verfügen

- Sie müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit  freigeschalteter Online-Funktion und ein Lesegerät bzw. ein Smartphone mit installierter AusweisApp besitzen