Leistungsbeschreibung


Der technische Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung, u. a. auch von Verwaltungsleistungen, ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragsteller/innen bzw. ihr Kund/innen. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen über z. B. Kaufverhalten oder Einkommensverhältnisse. Für Bürger/innen wird es immer schwerer nachzuvollziehen, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und insbesondere, ob die Datenverarbeitung überhaupt erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Wahrung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist Beschäftigter beim It-Verbund Uelzen.

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf den Seiten des Virtuellen Datenschutzbüros.

 

Kontaktpersonen

  • Datenschutzbeauftragter