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Antrag über die Gewährung von Zuschüssen zu den Raummieten im Kurhaus Bad Bevensen an ortsansässige Vereine und Organisationen


Leistungsbeschreibung

Ortsansässigen Vereinen und Organisationen kann bei Anmietung von Räumen im Kurhaus Bad Bevensen ein Kostenzuschuss gewährt werden.

Grundsätlich antragsberechtigt und förderungsfähig sind alle sozial tätigen Vereine und Organisationen mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Bad Bevensen.

Der Zuschuss der Stadt Bad Bevensen wird je Kalenderjahr einmal je antragstellendem Verein/anstragstellenden Organisation im Rahmen der im Haushalt der Stadt Bad Bevensen zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.

Anmietungen von Räumen im Kurhaus zur Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen, bei denen ein Eintritt durch den Verein/die Organisation erhoben wird, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Der Zuschuss beträgt 75 v. H. der von der Bad Bevensen Marketing GmbH in Rechnung gestellten Raummieten inkl. Mehrwertsteuer.

Durch den Verein/die Organisation individuell verursachte, weitere im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten, die durch die Bad Bevensen Marketing GmbH oder Dritte dem Verein/der Organisation in Rechnung gestellt werden, sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Der Antrag muss durch die vertretungsberechtigte/n Person/en des Vereins/der Organisation gestellt werden.

Die Frist beträgt mindestens 4 Wochen vor Raumnutzung im Kurhaus.

Dem Antrag ist ein schriftliches Kostenangebot der Bad Bevensen Marketing GmbH beizufügen. Eventuell anfallende Stornokosten sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Berechnungsgrundlage für den Zuschuss ist die einzureichende Rechnung (Kopie) der Bad Bevensen Marketing GmbH.