Erhebung zur Veranlagung des Tourismusbeitrages 2025
Erhebung zur Veranlagung des Tourismusbeitrages 2025
Leistungsbeschreibung
Die Erhebung zur Veranlagung des Tourismusbeitrages erfolgt gemäß der §§ 10 Absatz 1 und 58 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 9 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Bevensen.
Die Stadt Bad Bevensen ist teilweise als Kurort staatlich anerkannt. Zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Förderung des Tourismus erhebt die Stadt Bad
Bevensen einen Tourismusbeitrag nach Maßgabe dieser Satzung. Erhebungsgebiet für den Tourismusbeitrag ist das gesamte Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage
- §§ 10 Abs. 1 & 58 Abs. 1 NKomVG
- § 9 NKAG
- Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Bevensen: Tourismusbeitragssatzung Stadt Bad Bevensen