Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Inhalt der Bescheinigungen:

Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift

Haushaltsbescheinigung: enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt. Für die Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.

Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. 

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Voraussetzungen


Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert, das eingescannten Ausweisdokument und ggf. die Vollmacht hochzuladen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR

Rechtsgrundlage


Kontakt
  • Bürgerbüro
Kontaktpersonen

  • Frau Artelt-Richter
  • Herr Watz
  • Frau Strobl