Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
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Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Inhalt der Bescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift
Haushaltsbescheinigung: enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt. Für die Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.
Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Voraussetzungen
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert, das eingescannten Ausweisdokument und ggf. die Vollmacht hochzuladen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
- Einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
- Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR