BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Inhalt der Bescheinigungen:

Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift

Haushaltsbescheinigung: enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt. Für die Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.

Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. 

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.

  1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  2. Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
  3. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
  4. Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert, das eingescannten Ausweisdokument und ggf. die Vollmacht hochzuladen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.

  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR

Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.