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Hundehaltung - Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Die Steuerpflicht endet gemäß der jeweiligen Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde mit Ablauf des Kalendermonats oder zum Quartalsende, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

  • Die jeweils gültige Hundesteuersatzung für Ihre Wohnsitzgemeinde
  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".